Leitlinien des Ökologischen Jagdvereins Brandenburg-Berlin e. V.


Der ÖJV will die Jagd als ursprüngliche und legitime Form der Landnutzung, sowie als  notwendiges Regulativ in der Kulturlandschaft erhalten und fördern. Der ÖJV will dazu beitragen, die Jagd an zeitgemäße gesellschaftliche Erfordernisse und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Der ÖJV vertritt eine Jagd, die von der Achtung gegenüber den Wildtieren als Mitgeschöpfe einerseits und dem Respekt vor den Belangen des Grundeigentums und der Gesellschaft andererseits getragen ist. Fundiertes ökologisches und wildbiologisches Wissen sowie umfassendes handwerkliches Können sind Grundvoraussetzungen für die ökologisch ausgerichtete Jagd. In Ergänzung zu den Leitlinien des ÖJV- Bundesverbandes orientiert sich der ÖJV Brandenburg-Berlin an den folgenden Leitlinien:

 

 

 

  1. Die Jagd ist eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.

  2. Herausragende Aufgabe der Jagd im Rahmen des Wildtiermanagements ist die Anpassung von Wildbeständen an die vielfältigen gesellschaft-lichen Ansprüche und die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Naturhaushaltes und der Landeskultur.

  3. Die ökologische Jagd unterstützt als Dienstleistung insbesondere die umweltschonende Landwirtschaft, den naturnahen Waldbau, sowie Ziele des Natur- und Artenschutzes. Vor allem dürfen zu hohe Schalen-wildbestände die natürliche Verjüngung und den Aufwuchs stabiler Mischwälder nicht verhindern.

  4. Bejagt werden nur Tierarten, deren Populationen gesichert sind. Das erlegte Wild soll einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Dazu zählt vornehmlich die Bereitstellung von Wildfleisch als hochwertiges Lebensmittel. Die Jagd kann außerdem der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie der Schadensabwehr dienen.

  5. Die Jagd ist ein anspruchsvolles Handwerk und hat tierschutzgerecht zu erfolgen. Als Voraussetzung zur Ausübung der Jagd sind entsprechende fachliche Kenntnisse über Ökosysteme, Wildbiologie, Wildbrethygiene und -verarbeitung sowie persönliche jagdtechnische Fertigkeiten notwendig. Die Schießfertigkeit ist regelmäßig durch einen qualifizierten Schießnachweis zu belegen.

  6. Der ÖJV tritt für ein generelles Verbot von Wildfütterungen, auch in Notzeiten, sowie für ein grundsätzliches Verbot von Kirrungen ein.

  7. Der Abschuss wildernder Hunde und streunender Katzen im Rahmen des Jagdschutzes wird abgelehnt. Die Verwendung von Totschlagfallen lehnt der ÖJV aus Tierschutzgründen ab.

  8. Die Jagd soll so störungsarm und effizient wie möglich erfolgen. Dazu gehören insbesondere die Synchronisierung der Jagdzeiten und großräumig organisierte Bewegungsjagden.

  9. Der ÖJV strebt einen gesetzlichen Rahmen an, in dem überjagende Hunde bei Bewegungsjagden durch Reviernachbarn zu tolerieren sind.

  10. Die Ausbildung von Jagdhunden soll praxis- und tierschutzgerecht erfolgen.

  11. Das Jagdrecht ist an das Eigentum an Grund und Boden gebunden. Der ÖJV unterstützt klare und einfache Regelungen zum Wildschadensersatz.

  12. Der ÖJV setzt sich dafür ein, dass bei Verpachtungen regionale Jäger angemessen an der Jagdausübung beteiligt werden.


 
Für eine glaubwürdige Jagd in der Mitte der Gesellschaft.

ÖJV Brandenburg-Berlin e.V.

 

 

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Kontakt

 

Ökologischer Jagdverein

Brandenburg-Berlin e.V.

Mathias Graf von Schwerin

Akazienallee 11
16356 Werneuchen-Hirschfelde

mathias.schwerin(at)oejv.de

 

Mitgliedswesen und Geschäftsstelle
Bernhard Schachtner

Drusenheimer Weg 17

12349 Berlin

bernhard.schachtner(at)oejv.de

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