08. Mai 2014
Eigentlich sind die geplanten Änderungen des Brandenburgischen Jagdgesetzes nur marginal. Zum Einen soll die Landesregierung ermächtigt werden, Jagdzeiten nicht nur verkürzen bzw. aufheben zu dürfen, wie es im aktuellen Jagdgesetzt geregelt ist sondern generell die Möglichkeit haben, Jagdzeiten zu verändern. Das bedeutet, dass die Jagdzeit auf den Rehbock dann auf dem Wege der Verordnung bis zum 31. Dezember verlängert werden kann, was wohl auch geplant ist. Weiterhin soll generell der Mindestabschussplan für Rehwild eingeführt werden, was momentan nur beim Schwarzwild der Fall ist (vgl. § 31 und 29 BbgJagdG) bzw. beim Rehwild auf Antrag möglich war. Nicht mehr und nicht weniger ist geplant aber die Wogen schlagen bereits Wochen vor der parlamentarischen Befassung hoch.
Verbandsvertreter befürchten, dass damit der Ausrottung des Rehwildes Tür und Tor geöffnet werden und arbeiten mit den bekannten Mitteln auf allen Ebenen. Abgeordnete werden angeschrieben, angesprochen und bewusst falsch informiert. Die Jagdscheininhaber im Land werden als Stimmpotenzial für die bevorstehende Landtagswahl als Druckmittel genutzt.
Eigentlich bedarf es gar keiner Diskussion, denn die Argumente sind offensichtlich und sprechen für sich. Die Wildschäden, insbesondere die des Rehwildes im Wald, sind so hoch, dass sich die
Hauptbaumart Kiefer (ca. 3/4 des Oberstandes) nur in Ausnahmefällen natürlich verjüngt. Eiche, Buche und Mischbaumarten können nur mit teuren Schutzmaßnahmen verjüngt werden. Nun hat der
zuständige Ausschuss des Landtages am 8. Mai 2014 zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen, in der auch Experten und Interessenverbände zu Wort kommen werden. Erstmals wurde der ÖJV Brandenburg
gebeten, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Allein das ist schon ein Erfolg. Zeigt es doch, dass das Problem der überhöhten Wildbestände nicht mehr nur von Förstern und
wirtschaftenden Waldbesitzern wahrgenommen wird sondern in der Gesellschaft angekommen ist. Und es zeigt auch, dass wir als ÖJV in der Gesellschaft angekommen sind und wahrgenommen werden.
Natürlich werden wir die Möglichkeit nutzen und die Landesregierung bei den geplanten Änderungen des Jagdgesetzes unterstützen. Sind sie doch ein erster Schritt, das Rehwild ohne bürokratische
Hürden und Ordnungswidrigkeiten effektiv zu bejagen. Im Übrigen werden damit nur die Rahmenbedingungen geschaffen. Wie viele Jäger dann tatsächlich davon Gebrauch machen werden, wird die Praxis
zeigen. Beim Schwarzwild hat man schon heute alle Möglichkeiten und die Bestände wachsen rasant weiter ...