Kurzinformation zum Jagd-Rechtsschutz Gruppenvertrag des ÖJV-Brandenburg
Seit dem 01.05.2017 besteht für alle Mitglieder des ÖJV-Brandenburg eine Rechtsschutzversicherung für die jagdlichen Belange. Der Jahresbeitrag von 3,50 € ist durch den Mitgliedsbeitrag
gedeckt.
Versicherungsschutz besteht für:
Schadenersatz Rechtsschutz
z. B. für die Durchsetzung von Forderungen auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Sachbeschädigung durch einen Jagdunfall oder z. B. für die Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
im Zusammenhang mit Wildschäden
Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht
z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag einer Waffe oder anderem Jagdbedarf
Sozial-Rechtsschutz
z. B. für Auseinandersetzungen mit der Sozial- oder Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsvermittlung, etwa bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach einem Jagdunfall
Verwaltungs-Rechtsschutz
z. B. für Streitigkeiten mit Behörden bei dem Entzug oder der Wiedererlangung der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheines
Straf-Rechtsschutz und Erweiteter Straf-Rechtsschutz
z. B. für die Verteidigung des Vorwurfs, eine Straftat begangen zu haben, etwa durch Körperverletzung oder durch unerlaubten Waffenbesitz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
z. B. für die Verteidigung zum Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, indem eine Waffe nicht ordnungsgemäß befördert wurde und deshalb ein Bußgeld fällig wird.
Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, auch für Neumitglieder
Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Schadenfall
Subsidiaritätsklausel
Soweit für einen Rechtsschutzfall aus diesem Vertrag und gleichzeitig aus einem weiteren Rechtsschutz- Versicherungsvertrag bei der ROLAND oder bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz
besteht, gehen die Leistungen aus dem anderen Rechtsschutzvertrag den Leistungen dieses Vertrages vor Telefonische Rechtsberatung (Jur-Line) ohne Anrechung der Selbstbeteiligung für einen ersten
Rat oder eine erste Auskunft steht für die versichten Rechtsbereiche eine Anwaltshotline zur Verfügung
Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
• als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luftsowie Anhängern;
• aus Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile
Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall 100.000 €
Für Strafkaution werden zusätzlich darlehensweise bis zu 50.000 € bezahlt
Diese Kurzinformation stellt nur eine auszugsweise, beispielhafte Leistungsbeschreibung des Rechtsschutzvertrags dar. Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem Inhalt des
Gruppenvertrags in Verbindung mit den Versicherungsbedingungen
Datenweitergabe
Die Weitergabe der persönlichen Daten unserer Mitglieder erfolgt ausschließlich mit deren Zustimmung hierzu. Es erfolgt keine automatische Weitergabe