23.05.2024 | PRESSEMITTELINUNG
Jagdreform light
Die neue Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz ist der Versuch, die Jagd in Brandenburg wenigstens in einigen Punkten den Erfordernissen der Gegenwart anzupassen
Die große Reform ist gescheitert. Es wird vorerst kein neues Jagdgesetz für Brandenburg geben. Fehlender Mut und mangelnder Sachverstand der Koalitionsparteien CDU und SPD, der Unwille des Ministerpräsidenten und eine die Regeln sachlicher und fairer politischer Auseinandersetzung allzu oft missachtende Kampagne des Landesjagdverbandes haben eine konsequente Ausrichtung der Jagd an der Notwendigkeit, klimaresiliente, sich natürlich verjüngende Wälder zu entwickeln, verhindert. Es bleibt also vorerst bei der Vormachtstellung der Jagdpächter mit ihrem Interesse an hohen Wildbeständen und bei der Vormachtstellung eines Verbandes, der sich offenbar ausschließlich von diesen Interessen leiten lässt.
Die neue Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz ist deshalb kein Grund zum Jubeln.
Gleichwohl bringt sie in einigen Punkten Fortschritte und formuliert vernünftige Kompromisse. Das gilt vor allem für die neuen Jagdzeiten des wiederkäuenden Schalenwildes (Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild). Für diese Arten gilt eine generelle Jagdpause in den Monaten Juni und Juli, dafür wird die Jagdzeit bis Ende Januar verlängert. Diese Jagdruhe während der Aufzuchtzeit ist wildbiologisch sinnvoll und zu begrüßen.
Gerade in diesem Frühjahr allerdings wurde es zumindest in einigen Regionen Brandenburgs ganz offensichtlich, dass wegen des sehr frühen Vegetationsbeginns der Jagdbeginn vom 16. April auf den 1. April vorverlegt werden müsste. Die angekündigte Evaluation der neuen Regelung sollte auch diese Frage mit einbeziehen.
Das Verbot von Totschlagfallen ist längst überfällig. Das gilt auch für das Ende der Jagd auf Enten außer Stockenten und auf das Rebhuhn. Hier hat das Naturschutzrecht klaren Vorrang. Aus diesem Vorrang heraus ist auch die Erlaubnis zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei der
Entnahme der invasiven Arten Marderhund und Waschbär zu begrüßen. Dass das Management von Bisam und Nutria künftig wieder den Gewässerunterhaltungsverbänden obliegen wird und beide Arten deshalb wieder aus dem Jagdrecht herausfallen, ist nur konsequent.
Der ÖJV Brandenburg – Berlin begrüßt die neue Durchführungsverordnung. Die großen Probleme, die unserer Gesellschaft aus einem weder zeitgemäßen noch gemeinwohlorientierten Jagdwesen erwachsen, harren jedoch weiter einer Lösung.